Zielsetzung / Fragestellung
Am Anfang des politischen Denkens der Neuzeit steht die These Thomas Hobbes’, dass die Gewährleistung von Sicherheit die Grundvoraussetzungen für die Stabilität komplexer Gesellschaften ist. Sicherheit erscheint aus dieser Perspektive als politischer Grundwert, den es unbedingt zu gewährleisten gilt. In modernen, komplexen Gesellschaften kann es jedoch niemals völlige objektive Sicherheit geben. Ein solcher Zustand absoluter Sicherheit ist nicht nur praktisch kaum erreichbar, sondern es ist auch normativ fraglich, ob er überhaupt wünschenswert wäre. Absolute Sicherheit würde nämlich auch das produktive Unsicherheitspotential einer Konfliktkultur eliminieren, die, so eine Ausgangsvermutung unseres Projekts, für den sozialen Zusammenhalt in pluralistischen Gesellschaften von essentieller Bedeutung ist. In diesem Projekt zu Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt wollen wir der These nachgehen, dass soziale Integration und Zusammenhalt unter modernen Bedingungen nicht nur von zu wenig Sicherheit bedroht werden, sondern auch von einem Zuviel an Sicherheit, wenn es die Möglichkeiten der produktiven Konfliktaustragung unterminiert. Wir vermuten, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt dann am besten gedeiht, wenn einerseits ein robustes Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet wird, aber andererseits Bürger*innen die Möglichkeit haben, Konflikte in institutionell eingehegten Arenen auszutragen. Nur unter dieser Bedingung ist es möglich, sich auf Konflikte einzulassen, ohne dass dies von einer der Parteien als bedrohlich empfunden wird und Angstgefühle auslöst, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterminieren könnten. Als interdisziplinäres Projekt aus Politik-, Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie wollen wir dem komplexen Konnex von Sicherheit, Konfliktkultur und gesellschaftlichem Zusammenhalt in drei unterschiedlichen Arenen nachgehen: Der Migrationspolitik, dem Strafrecht und dem Polizeirecht. Bei jeder dieser Fallstudien wird die Frage im Mittelpunkt stehen, wie sich die unterschiedlichen Balancen von Sicherheitsgewährleistung und Konfliktermöglichung auf den sozialen Zusammenhalt auswirken.
Thematischer Bezug zu gesellschaftlichem Zusammenhalt
Nach einer gemeinsamen konzeptionellen Phase (Monate 1–12) sind drei konkrete Projekte (Monate 13–48) geplant:
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Versicherheitlichung von Flucht und Migration (Daase):
Die „Versicherheitlichung“ von Flucht und Migration – das heißt ihre Rahmung nicht als humanitäre oder politische Herausforderung, sondern als Bedrohung – hat in den letzten Jahren zu einer Art „Migrationspanik“ (Bauman 2016) geführt, die wesentlich zur Polarisierung politischer Positionen beigetragen hat. Obwohl für die Behauptung, Flucht und Migration würden die Terrorgefahr in Deutschland und Europa signifikant erhöhen, keine empirischen Belege existieren (Schmid 2016; Polo / Wucherpfennig 2019; Daase et al. 2019), ist es populistischen Bewegungen und Parteien gelungen, den Eindruck dieses Zusammenhangs in der Bevölkerung zu verstärken, mit dem Effekt, dass die Terrorangst durch Flucht und Migration deutlich gewachsen ist. Wo aber das Gefühl geteilter Sicherheit schwindet, schwindet auch das Vertrauen in die Sicherheitsinstitutionen (Militär, Polizei, Justiz) und generell in die Institutionen des demokratischen Rechtsstaates und damit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt im Sinne der im Rahmenantrag vorgelegten Heuristik. Vor diesem Hintergrund fragt das Projekt warum es der Sicherheitspolitik in den Jahren der so genannten „Flüchtlingskrise“ 2015–2017 (Haller 2017) nicht gelungen ist, die Balance zwischen dem Sicherheitsversprechen und der Warnung vor Gefahr – und damit das Zutrauen in staatliche Sicherheitspolitik – zu wahren, und wie es möglich war, dass der Migrations- und Flüchtlings-Diskurs ganz von der Sicherheitsfrage dominiert werden konnte? Das Vorhaben nimmt eine Rekonstruktion der Versicherheitlichung der Flucht- und Migrationsdebatte in Deutschland vor, untersucht die diskursiven Strategien zentraler Akteur*innen und analysiert ihren Effekt auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und das Kriminaljustizsystem (Günther):
In der sogenannten „Sicherheitsarchitektur“ gegenwärtiger moderner Gesellschaften spielt das Strafrecht von der Gesetzgebung bis zur Durchsetzung durch das Kriminaljustizsystem eine zentrale Rolle (vgl. statt vieler nur Singelnstein / Stolle 2006). In dem Maße, wie diese Sicherheitsarchitektur ihrerseits ein wichtiges Element für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist, lässt sich vermuten, so die Ausgangshypothese dieses Teilprojekts, dass auch das Strafrecht dazugehört. Spätestens seit Durkheims Untersuchungen zur Arbeitsteilung wird dem Strafrecht die Funktion der Bekräftigung fundamentaler Normen („mechanische Solidarität“) zugeschrieben (Durkheim 1930 / 1988: 135ff.). Diese Funktion ist in jüngeren Theorien zum Strafzweck der „positiven Generalprävention“ bereits hinlänglich erforscht worden (zusammenfassend Hörnle 2017). Nicht berücksichtigt wurde bisher jedoch die Frage, ob und gegebenenfalls wie über die mit der Bekräftigung jener Fundamentalnormen erzeugten Solidarisierungseffekte auch spezifisch sozialintegrative Funktionen erfüllt werden, also auch der gesellschaftliche Zusammenhalt als solcher thematisiert und stabilisiert wird. Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn sich nicht mehr ein fester Bestand an unhinterfragten Fundamentalnormen voraussetzen lässt, der durch einzelne Verbrechen erschüttert und durch das Strafrecht wieder bekräftigt wird, so dass ein schon bestehender Zusammenhalt nur reaktiviert wird. In modernen, pluralistischen Gesellschaften, die unter den viele Bevölkerungsteile verunsichernden Eindrücken von Migration und wirtschaftlicher Globalisierung stehen, scheint das Strafrecht auch mit der Erwartung konfrontiert zu werden, einen Konsens über fundamentale Normen erst mit herzustellen (Günther 2016 u. 2020). Dabei wird vor allem die symbolisch-expressive und kommunikative Funktion des Strafrechts in Anspruch genommen; Strafverfahren inszenieren öffentlich den Konflikt um die strittig gewordenen Normen, rufen sie ins kollektive Bewusstsein und sollen ihre Geltung durch Urteil und Strafe bekräftigen. Als Beispiel kann die Verschärfung des Sexualstrafrechts im Gefolge der Ereignisse der „Kölner Silvesternacht“ dienen. Diese Rolle wird noch anspruchsvoller, wenn, wie in den Ausgangsthesen des Gesamtprojekts vorausgesetzt, die fundamentalen Normen ihrerseits Konflikte ermöglichen und einhegen sollen, also gerade keinen homogenen Konsens, der sich zum Beispiel von „Ausländer*innen“ abgrenzt, herstellen sollen. Das Beispiel der strafrechtlichen Reaktion auf die sogenannte „Hasskriminalität“ soll dafür herangezogenen werden, wie die Grenze zwischen zulässigem und unzulässigem Konfliktverhalten gezogen wird.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Polizeirecht (Volkmann):
Das Teilprojekt soll die in den letzten Jahren zu beobachtenden Verschiebungen im Gefahrenabwehrrecht unter der Leitfrage diskutieren, welche Zusammenhänge es zwischen den intensiver gewordenen Diskursen über Sicherheit und den Diskursen über gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt. Es verzahnt damit den allgemeinen Diskurs über gesellschaftlichen Zusammenhalt, wie er in der Einleitung des Antrags aufbereitet ist, mit dem spezifischen Diskurs über Sicherheit, konkret einer Sicherheitspolitik, die gesellschaftlichen Zusammenhalt gerade dadurch organisieren oder gewährleisten will, dass sie die Risiken eindämmt, die von einzelnen „gefährlichen“ beziehungsweise als gefährlich eingeschätzten Gruppen ausgeht. Sie könnte damit einerseits einen sedierenden, Zusammenhalt möglicherweise fördernden Effekt haben, insofern sie suggeriert, dass Politik und Gesellschaft die jeweiligen Risiken unter Kontrolle haben, man sich um die entsprechenden Probleme kümmert etc. Das sollte man in seiner Wirkung nicht unterschätzen, auch wenn und soweit es sich dabei immer auch um eine Form symbolisch-expressiver Politik und bei dem Recht, das zu diesem Zweck gesetzt wird, immer auch um symbolisch-expressives Recht handelt; gerade als solches kommuniziert es dann entsprechende Signale in die Gesellschaft hinein, die dort aufgenommen und rezipiert werden. Andererseits entfalten die jeweiligen Strategien selbst häufig stigmatisierende und ausgrenzende Effekte, die Zusammenhalt innerhalb der je eigenen Gruppe oder überhaupt innerhalb einer wie auch immer zu bestimmenden Mehrheitsgesellschaft durch Abgrenzung gegenüber anderen erkauft. Insofern unterläuft diese Strategie auf eine paradoxe Weise zugleich das Ziel, dem sie an sich zu dienen bestimmt ist. Mit der Erstarkung des Rechtspopulismus, die im Antrag ebenfalls als zentrale Herausforderung thematisiert und konzeptuell verarbeitet ist, erhält diese Entwicklung nochmals einen neuen Schub, insofern der Rechtspopulismus gerade jene Kombination aus Homogenitätssehnsüchten und Ressentiments gegen Minderheiten („Wir“ / die „Anderen“) bedient, die auch ein zentrales Problem dieser Strategie ist.
Bäcker, Matthias 2015: Kriminalpräventionsrecht. Eine rechtsetzungsorientierte Studie zum Polizeirecht, zum Strafrecht und zum Strafverfahrensrecht, Tübingen.
Bauman, Zygmunt 2016. Die Angst vor den anderen: ein Essay über Migration und Panikmache. Berlin.
Daase, Christopher 2011: Sicherheitskultur. Ein Konzept zur interdisziplinären Erforschung politischen und sozialen Wandels, in: S+F Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden 29:2, 59-65.
Daase, Christopher et al. (Hrsg.) 2019: Gesellschaft Extrem. Was wir über Radikalisierung wissen, Frankfurt am Main.
Durkheim, Emile 1988 [1930]: Über soziale Arbeitsteilung, Frankfurt am Main.
Glaser, Jack 2014: Suspect Race: Causes and Consequences of Racial Profiling, Oxford.
Günther, Klaus 2016: (Bedrohte) individuelle Freiheiten im aufgeklärten Strafrecht – Welche Freiheiten?, in: Kritische Justiz 49, 2016/4, 520-534
Günther, Klaus 2020: Positive General Prevention and the Idea of Civic Courage in International Criminal Law, in: Florian Jeßberger u. Julia Geneuss (Hrsg.), Why Punish Perpetrators of Mass Atrocities?, Cambridge: Cambridge UP 2020, 213-227.
Haller, Michael 2017: Die „Flüchtlingskrise“ in den Medien. Tagesaktueller Journalismus zwischen Meinung und Information, Frankfurt am Main.
Hörnle, Tatjana 2017: Straftheorien, 2. Auflage, Tübingen.
Huysmans, Jeff 2000: The European Union and the Securitization of Migration, in: Journal of Common Market Studies 38:5, 751-777.
Huysmans, Jeff; Squire, Vicki 2009: Migration and Security. Handbook of Security Studies, London.
Polo, Sara M. T.; Wucherpfennig, Julian 2019: Trojan Horse, Copycat, or Scapegoat? Unpacking the Refugees-Terrorism Nexus, MS.
Rademacher, Timo 2017: Predictive Policing im deutschen Polizeirecht, in: AöR 142:3, 366-416.
Schmid, Alex P. 2016: Links Between Terrorism and Migration, in: International Center for Counter Terrorism (ICCT).
Singelnstein, Tobias; Stolle, Peer 2006: Die Sicherheitsgesellschaft: Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, Wiesbaden.
Volkmann, Uwe 2007: Die Verabschiedung der Rasterfahndung als Mittel der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, Jura 2007, 132 ff.
Waever, Ole et al. 1993: Identity, Migration and the New Security Agenda in Europe, New York.
Weiner, Myron 1992 / 93: Security, Stability, and International Migration, in: International Security 17:3, 91-126.
Projektleiter
Cluster, Forschungsfelder und Laufzeit
Cluster 1: Theorien, Politiken und Kulturen des Zusammenhalts
Forschungsfeld: Konflikt und Sicherheit
Laufzeit: 06 / 2021 – 05 / 2024