Das Recht des Zusammenhalts

Jahrestagung des Cluster 1

11. NOVEMBER UND 12. NOVEMBER 2020
Veranstaltung

Die diesjährige Tagung des Cluster 1 wird am 11. und 12. November als Hybridformat in den Räumlichkeiten des Frankfurter FGZ-Standortes stattfinden und sich dem Thema „Das Recht des Zusammenhalts“ widmen.

Dass das Recht eine wesentliche Rolle für gesellschaftlichen Zusammenhalt spielt, scheint so selbstverständlich zu sein, dass kaum genauer gefragt wird, warum das der Fall ist und auf welche Weise das Recht diese Aufgabe bewältigt – und bewältigen sollte. Gleichzeitig wird aber auch immer wieder betont, dass das Recht – prominent in der Form einer für die nationale Rechtsordnung konstitutiven Verfassung – nicht alleine in der Lage sei, eine Gesellschaft zu integrieren. Das soll vor allem dann gelten, wenn diese durch Eigenschaften wie funktionale Differenzierung, Multikulturalismus, Pluralismus und Diversität gekennzeichnet ist. Ohne eine tragende, historisch verbürgte, gemeinschaftlich geteilte und gesicherte normative Grundlage sei das Recht mit den aus jenen Eigenschaften resultierenden Konflikten überfordert, trage vielleicht sogar selbst zur Desintegration bei. Wer dagegen die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt produktive Funktion von Konflikten akzentuiert, die in rechtlichen Verfahren friedlich ausgetragen werden sollen, muss sich fragen lassen, ob und wie das Recht gleichzeitig Konfliktaustragung ermöglichen und ihre Eskalation in desintegrative und gewalttätige Formen verhindern kann – wofür die aktuellen Debatten über den Umgang mit „Hassrede“ in sozialen Netzwerken ein Beispiel ist. Die Jahrestagung will mit der Thematisierung solcher Fragen dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Recht und Zusammenhalt in seiner Einheit und Differenz besser zu verstehen.

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